- Steuerflucht
- Verlegung von Wohn- oder Unternehmenssitz ins Ausland mit dem Zweck der Steuerersparnis, eine steuerlich motivierte Kapitalflucht. Maßnahmen gegen die St. in Deutschland bereits im Ersten Weltkrieg, später mit der Notverordnung vom 8.12.1931 (Reichsfluchtsteuer) und deren Änderungen von 1934, 1937 und 1942.- 1. Die Reichsfluchtsteuer bedeutete die grundsätzliche Abkehr vom Prinzip der Freizügigkeit und erfasste alle diejenigen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (31.3.1931) im Reichsgebiet ansässig waren und danach ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegten.- Durch den hohen Steuersatz von 25 Prozent des gesamten steuerpflichtigen Vermögens sollte Auswanderung steuerkräftiger Personen gestoppt bzw. ein Ausgleich für die künftigen Steuerverluste geschaffen werden.- 2. Heute Verlagerung von Einkünften und Vermögen in ⇡ Steueroasen, wodurch sich i.d.R. wegen Wegfalls der ⇡ unbeschränkten Steuerpflicht in der Bundesrepublik Deutschland und wegen möglicher und erstrebter Ausnutzung des niedrigeren Steuerniveaus in dem ausländischen Staat Vorteile hinsichtlich der Besteuerung ergeben. Diese Vorteile sind allerdings durch das ⇡ Außensteuergesetz (AStG) erheblich eingeschränkt und z.T. sogar in ihr Gegenteil verkehrt worden.- Vgl. auch ⇡ Basisgesellschaften, ⇡ erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
Lexikon der Economics. 2013.